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Neue Regeln fürs Mailing

September 1, 2009

gesetzpapier_pixelio.de-1Für Werbung an Endverbraucher gelten ab September neue Regeln zum Datenschutz.

Die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung bedarf in Zukunft grundsätzlich der Einwilligung des Betroffenen.

Bisher müssen Verbraucher ausdrücklich widersprechen, wenn sie keine Werbung im Briefkasten wünschen. Ein strenges Opt-in statt opt-out-Verfahren analog zum Telefon- und E-Mail-Marketing wird es trotzdem nicht geben – dank einiger Ausnahmen.
Das Einverständnis des Kunden muss nicht vorliegen, wenn der Absender (in eigener Sache) klar erkennbar ist. Hat ein Unternehmen sich aus öffentlichen Telefon- oder Branchenverzeichnissen selbst einen Verteiler erstellt und benutzt diesen für eigene Angebote, ist das erlaubt. Ebenfalls dürfen zugekaufte oder gemietete Adressen verwendet werden. Woher die Adressen stammen, müssen die Versender von Werbung allerdings künftig offenlegen.
Bildquelle: Pixelio.de

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